Elternmitwirkung

Die Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft.
Die Klassenpflegschaft wählt zu Beginn des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit von Eltern und Lehrkräften. Dazu gehören die Information und der Meinungsaustausch über Angelegenheiten der Schule, vor allem aber über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.

Die Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen oder Stellvertreter mit beratender Stimme teilnehmen.
Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen abzustimmen.
Die Schulpflegschaft wählt die Elternvertretung für die Schulkonferenz.

Die Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Eltern sowie der Lehrkräfte zusammen.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder.
Die Schulkonferenz berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule. Die vielfältigen Aufgaben sind in §65 SchulG geregelt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Schulministeriums NRW.